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Weitere Entwicklung bis heute
Dieser Abschnitt basiert hauptsächlich auf dem Vergleich der
Signalbücher von 1982 und 2001. Daher kann ich bei den meisten Signalen kein
genaues Einführungsjahr angeben.
Die Einführung des Signalsystems N war die letzte große Neuerung. Im
Lauf der Zeit wurden die Bestimmungen des Signalsystems L teilweise an das
System N angepaßt:
- Geschwindigkeitsschwelle wird von der ersten Weiche zum Einfahrsignal
verlegt (Ausnahmen werden gekennzeichnet).
- die um 5 km/h höheren Geschwindigkeiten für Züge der Reihe R
bei den Fahrbegriffen 3 (60/65 km/h) und 5 (90/95 km/h) werden
abgeschafft.
- die Terminologie wird angepaßt: auch beim System L wird jetzt von
''Geschwindigkeits-Ankündigung'' und
''Geschwindigkeits-Ausführung'' gesprochen. Der Begriff
»kombiniertes
Signal« entfällt, es wird
nur mehr unterschieden zwischen Signalen die ''Halt'' zeigen
können und solchen die es nicht können.
Das Reglement von 2001 wurde nicht mehr von den SBB selbst, sondern vom
Bundesamt für Verkehr (BAV) herausgegeben. Abgesehen von den oben erwähnten
neuen Bezeichnungen und Signalen gibt es folgende Änderungen:
- Neue Gliederung, die sich eher an der Gültigkeit als am Verwendungszweck
orientiert. Zum Beispiel finden sich die Zwergsignale im aktuellen
Reglement im Abschnitt »Signale für Zugfahrten und
Rangierbewegungen«. Im Signalbuch von 1982 waren sie noch im
Abschnitt »Ortsfeste Signale für den Rangierdienst« zu
finden, obwohl sie schon damals auch für Zugfahrten gegolten haben.
- Die Transitsignale sind nicht mehr enthalten.
- Formsignale sind nur mehr als Anlage enthalten.
- Rückstellsignale und
Ablaufsignale sind ebenfalls nur
mehr als Anlage enthalten.
(Letzte Änderung: 9.11.2002)
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