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Folgende Zusatzkennezeichnungen findet man an Räumungs-, Rangier- und Sperrsignalen:
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Signale mit einem weißen, dreieckigen Aufsatz sind in unbeleuchtetem Zustand ohne Bedeutung. |
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Bei Unklarheiten zeigen kleine Pfeile auf das Gleis, für welches das Signal gilt. |
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Rangieren verboten |
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Rangieren gestattet
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Beim Begriff ''Rangieren gestattet'' leuchtet auf der Rückseite ein weißes Licht (Rücklicht). |
Diese Signale sind für Zugfahrten ohne Bedeutung. Wenn ein Räumungssignal ''Rangieren gestattet'' zeigt, kann das zugehörige Gleis bzw. die zugehörigen Gleise solange zum Rangieren benützt werden bis es ''Rangieren verboten'' zeigt. Bei ''Rangieren verboten'' müssen alle Rangierbewegungen die zugehörigen Gleise räumen und freihalten.
a | b | c | |
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Halt für Rangierbewegung |
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Zustimmung zur Rangierbewegung |
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Beim Begriff ''Zustimmung zur Rangierbewegung'' leuchtet auf der Rückseite ein weißes Licht (Rücklicht). |
Diese Signale sind für Zugfahrten ohne Bedeutung. Rangierbewegungen müssen vor einem »Halt« zeigenden Rangiersignal warten, bis es »Fahrt« zeigt.
Spalte »b« zeigt Rangiersignale bei denen der Haltbegriff aufgemalt ist. Das Signal in Spalte »c« hat überhaupt keine Lampen und wird verwendet, um die Grenze des Rangierbereichs zu kennzeichnen (analog der österreichischen Verschubhalttafel).
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Halt
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Zustimmung zur Rangierbewegung |
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Halt
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Es gibt beim Sperrsignal keinen eigenen Freibegriff für Zugfahrten. Um einer Zugfahrt die Vorbeifahrt an einem Sperrsignal zu gestatten, könnte es von »Halt« auf »Halt für Rangierbewegung« wechseln.
Häufiger sind jedoch Sperrsignale mit dreieckigem Aufsatz. Statt eines eigentlichen Fahrbegriffs werden sie dunkelgeschaltet und erlauben damit sowohl Zug- als auch Rangierfahrten die Vorbeifahrt. Bahnübergänge im Bahnhofsbereiche werden oft durch solche Signale gedeckt (Schranken offen: Sperrsignal eingeschaltet, Schranken geschlossen: Sperrsignal abgeschaltet).
Das Laternen-Sperrsignal ähnelt in der Bauart einem drehbaren Weichensignal. Es zeigt die Stellung von Entgleisungsvorrichtungen, Sperrschuhen oder Schutzweichen ohne nutzbare Gleislänge an. In der ''Freistellung'' ist es seitlich weggeklappt und zeigt kein Signalbild, außer bei Schutzweichen, wo das entsprechende Weichensignal gezeigt wird.
Diese Signale wurden erstmals 1950 verwendet. Sie werden zur Regelung von Rangierbewegungen verwendet, gelten aber auch für Zugfahrten! Im allgemeinen wird ein Zug nur Zwergsignale mit einem Fahrbegriff antreffen. Zwergsignale findet man nur bei Stellwerken mit Rangierstrassen (Spurplanstellwerke, elektronische Stellwerke). In solchen Anlagen werden keine Weichensignale aufgestellt.
Anmerkung: in älteren Anlagen findet man auch spiegelverkehrte Versionen der Zwergsignale.
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Halt |
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Fahrt mit Vorsicht
(früher: ''Fahrbefehl schräg (Vorsicht)'')
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Fahrt
(früher: ''Fahrbefehl senkrecht (Fahrt)'')
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Auf der Rückseite weist ein aufgemalter weißer Pfeil auf das zugehörige Gleis. |
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Auf der Rückseite erscheint ein weißer schräger Lichtstreifen (Rücklicht), wenn das Zwergsignal ''Fahrt'' oder ''Fahrt mit Vorsicht'' zeigt. |
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Wenn ein Zwergsignal ausnahmsweise rechts aufgestellt wird, weist ein leuchtender Pfeil auf das zugehörige Gleis. |
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Zwergsignale mit Dreieckaufsatz sind unbeleuchtet ohne Bedeutung (nur in Nebengleisen erlaubt). |
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Fahrt
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Fahrt
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Obligatorischer Ruf
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Fakultativer Ruf
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Diese Signale sind im Reglement nur mehr als Anlage enthalten.
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Rückstellen
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Ablaufsignale regeln den Rangiervorgang auf Ablaufbergen.
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Halt |
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Schieben |
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Schneller schieben |
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(Letzte Änderung: 9.11.2002)
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