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Diese Tafeln kennzeichnen die »dauernd mit verminderter Geschwindigkeit zu befahrenen Streckenabschnitte«, es werden also nicht alle Geschwindigkeiten einer Strecke signalisiert.
Dabei handelt es sich um Teile eines Streckenabschnittes (z.B. eine Kurve) die langsamer als der übrige Streckenabschnitt zu befahren sind. Ein Beispiel: die Höchstgeschwindigkeit zwischen Hindelbank und Lyssach ist 130 km/h. In diesem Abschnitt liegt eine Kurve, die nur 120 km/h zuläßt. Diese wird dann mit den entsprechenden Tafeln als »dauernd mit verminderter Geschwindigkeit zu befahrener Streckenabschnitt« gekennzeichnet. Auch wenn die Differenz nur 5 km/h beträgt, wird dies angezeigt. Zwischen Einfahr- und Ausfahrsignal werden solche Abschnitte nur im Dienstfahrplan gekennzeichnet.
In der Schweiz wird die Streckengeschwindigkeit zwischen zwei Betriebspunkten angegeben, jeweils von Stationsmitte zu Sationsmitte. Bei den einzelnen Station ist zusätzlich eine Durchfahrgeschwindigkeit, gegebenenfalls getrennt nach Ein- und Ausfahrt angegeben. Ändert sich die Streckenhöchstgeschwindigkeit zwischen zwei Stationen, wird das durch das Merkzeichen »Änderung der Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke« angegeben.
Eine Geschwindigkeitsangabe für alle Arten von Zügen. |
Zwei Geschwindigkeitsangaben, die grössere gilt für die höhere Zugreihe. |
Geschwindigkeitsbeschränkung nur für Neigezüge. |
Drei getrennte Geschwindigkeitsangaben für niedrige Zugreihe, hohe Zugreihe und Neigezüge. |
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Vorsignal Langsamfahrstelle
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Anfangssignal Langsamfahrstelle |
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Endsignal Langsamfahrstelle |
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Aufhebungssignal Langsamfahrstelle
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Bei Unklarheiten kennzeichnen Zusatztafeln, für welches Gleis das Langsamfahrsignal gilt (der Pfeil zeigt auf das zugehörige Gleis). |
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Änderung der Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke
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Geschwindigkeit über Gleisbrückenwaagen, Gleisbremsen, Depotanlagen, Anschlussgleise usw.
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(Letzte Änderung: 29.06.2003)
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