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1947 bis 1986

Das Signalregelement von 1947

Dieses Reglement ersetzt dasjenige aus dem Jahr 1916. Es bringt unter anderem folgende Neuerungen:

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1950 - Zwergsignale

Nach ersten Versuchen aus dem Jahr 1943 werden Zwergsignale ab 1950 eingeführt. Sie ersetzen in Anlagen mit verschlossenen Rangierstrassen die Vorrücksignale. Die Zwergsignale standen ursprünglich rechts vom Gleis und waren links abgeschrägt. Ab 1963/65 wurde die Linksaufstellung vorgeschrieben und die Abschrägung auf rechts geändert.

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1957 - Gleisabschnittsignal

Das Gleisabschnittsignal zur Unterteilung von Stationsgleisen wird eingeführt und mit ihm der neue Fahrbegriff 6.

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1957/1959 - Fahrt in das angebotene Gleis

Wenn ein Zug in einer Station nicht auf das planmäßige Gleis einfahren sollte, mußte der Lokführer auf einer rückliegenden Haltestation schriftlich verständigt werden. Alternativ konnte diese Verständigung auch durch ein Gleisnummernsignal am Einfahrsignal erfolgen.

Ab 1957 konnte diese Verständigung in bestimmten Bahnhöfen (diese wurden im Dienstfahrplan mit einem schwarzen Dreieck gekennzeichnet) unterbleiben. Die SIGNUM-Einrichtung der Einfahrvorsignale wurde so geändert, daß sie auch bei ablenkender Einfahrt ansprach. Ab 1959 weist zusätzlich eine dreieckige Tafel am letzten Fahrleitungsmast vor dem Einfahrvorsignal (später auch direkt am Vorsignal) daraufhin.

Offizieller Name: ''Merkzeichen für Einfahrt auf das angebotene Gleis mit Ansprechen der Zugsicherung bei ablenkender Einfahrt''.

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1967 - Geschwindigkeits-Signalisierung

Die Signalbegriffe werden neu definiert: das Hauptsignal zeigt nur noch die erlaubte Geschwindigkeit. Das ermöglicht neue Anwendungen indem Geschwindigkeiten unabhängig von Weichenstellungen signalisiert werden können. Beispielsweise kann ein Ausfahrsignal bei kurzer Stationsdistanz und geschlossenem Einfahrsignal der Nachbarstation Langsamfahrt zeigen.

Der bisherige Fahrbegriff 4 wird abgeschafft. Der Fahrbegriff 5 wird umdefiniert und bedeutet nun ''Freie Fahrt mit 90/95 km/h''.

bis 1975 ab 1975    
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Freie Fahrt mit 90/95 km/h

(Fahrbegriff 5)

(Der Vorsignalbegriff 5* wurde ursprünglich mit drei grünen Lichtern signalisiert. Da sich dieses Signalbild aus größerer Entfernung nicht klar genug vom Begriff 1* unterschied, wurde die Farbe des rechten, unteren Lichts auf orange geändert.)

(Letzte Änderung: 9.11.2002)

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