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Auf dieser Seite werden außerhalb der chronologischen Reihenfolge Signale beschrieben, die es heute nicht mehr gibt. Darunter auch einige nur versuchsweise eingeführte Signale. Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit der Ausgabe 1962 der V2 wurden die Richtungsanzeiger eingeführt. Sie zeigten an, auf welche Strecke bzw. auf welches Streckengleis die eingestellte Fahrstraße führt.
Da der praktische Nutzen dieser Anzeiger gering war wurden sie 1975 abgeschafft (1978 aus der V2 gestrichen). Das freizeigende Hauptsignal gibt dem Lokführer die Gewißheit, daß ein gesicherter Fahrweg auf ein bestimmtes Streckengleis gestellt ist.
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Richtungsanzeiger
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Richtungsanzeiger
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Der Frühhaltanzeiger zeigt an:
Heute wird eine kurze Einfahrt durch einen Geschwindigkeitsanzeiger mit Kennziffer »2« oder »3« angezeigt.
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Frühhaltanzeiger
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Das erstmals 1968 verwendete Signal ''Durchfahrt erlaubt'' zeigt an, daß ein planmäßiger Halt in einer Betriebsstelle entfällt und der Zug ohne anzuhalten durchfahren kann. Das Signal konnte vom Fahrdienstleiter auch als Handsignal - lotrechtes Auf- und Abwärtsbewegen des Befehlsstabs - gegeben werden.
Dieses Signal wurde 1980 ersatzlos gestrichen. Heute genügt die Freistellung des Ausfahrsignals um einen ausgefallenen Aufenthalt anzuzeigen (das gilt natürlich nicht für Verkehrshalte von Reisezügen!).
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Durchfahrt erlaubt
(Signal 30b) |
Das Vorrücksignal wurde von der DRB übernommen und nach 1945 beibehalten. Neben seiner ursprünglichen Anwendung an Wartezeichen wurde es vorrübergehend auch zur Ergänzung von Verschubsignalen verwendet. In der DV V2 von 1962 wird es wieder nur mehr im Zusammenhang mit Wartezeichen verwendet.
Das Vorrücksignal beauftrage Verschubfahrten zum Beginn oder zur Fortsetzung der Verschubbewegungen.
1980 wurde das Vorrücksignal abgeschafft. Die noch vorhandenen Exemplare wurden durch entfernen eines Lichtpunkts in ein Signal ''Verschubverbot aufgehoben'' umgewandelt.
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In den 1950er Jahren begann man vereinzelt, Verschubsignale durch Vorrücksignale zu ergänzen. Die Freistellung des Verschubsignals gilt nicht als Fahrauftrag, dieser wurde (für unbegleitete Tfz) durch das Vorrücksignal gegeben. Aus Kostengründen kam man von dieser Doppelsignalisierung wieder ab. Stattdessen wurden diejenigen Verschubsignale, bei denen die Freistellung gleichzeitig den Fahrauftrag für unbegleitete Tfz darstellte mit einem weißen, auf der Spitze stehenden Quadrat gekennzeichnet. |
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Vorrücksignal
(Signal 43) |
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Verschubverbot aufgehoben
§ 23 (4) |
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Nebelkreuz
(K 102) |
Zeigen die Streckenabschnitte an, auf denen mit nichtangekuppelten Schiebeloks nachgeschoben werden darf.
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Nachschiebedienst aufnehmen
(K 119) |
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Nachschiebedienst einstellen
(K 120) |
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Beginn oder Änderung der Steigung
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Beginn der Horizontalen
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Beginn oder Änderung des Gefälles
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Ungültigkeitssignal
Die Grafik basiert auf einer Schwarzweiß-Vorlage, daher bin ich nicht sicher, ob das Signal tatsächlich weiß leuchtete. |
Diese Art der Kennzeichnung wurde vor einigen Jahren versuchsweise eingeführt und ist inzwischen überholt. Die entsprechenden Tafeln wurden mittlerweile durch die neuen Tafeln »ES«, »AS« usw. ersetzt.
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Bahnhofsanfang |
Diese Tafeln wurden mittlerweile durch die neuen Tafeln »SBL«, »ÜST« usw. ersetzt.
Sbl Mat 1 | Sbl Mat 2SB | ||
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Blocksignal In der linken Spalte sieht man die Tafel für sich, daneben als Anwendungsbeispiele Signale der Selbstblockstelle Matzleinsdorf 1 (Sbl Mat 1) und der Selbstblockstelle Matzleinsdorf 2SB (Sbl Mat 2SB). |
(Letzte Änderung: 17.11.2002)
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