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Anhang: Aufgelassene Signale

Auf dieser Seite werden außerhalb der chronologischen Reihenfolge Signale beschrieben, die es heute nicht mehr gibt. Darunter auch einige nur versuchsweise eingeführte Signale. Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Richtungsanzeiger

Mit der Ausgabe 1962 der V2 wurden die Richtungsanzeiger eingeführt. Sie zeigten an, auf welche Strecke bzw. auf welches Streckengleis die eingestellte Fahrstraße führt.

Da der praktische Nutzen dieser Anzeiger gering war wurden sie 1975 abgeschafft (1978 aus der V2 gestrichen). Das freizeigende Hauptsignal gibt dem Lokführer die Gewißheit, daß ein gesicherter Fahrweg auf ein bestimmtes Streckengleis gestellt ist.


Hauptsignal


Richtungsanzeiger linkes Gleis


Hauptsignal


Richtungsanzeiger rechts Gleis

Richtungsanzeiger
Die ursprüngliche Ausführung des Richtungsanzeigers zeigte das befahrene Gleis durch einen lotrechten Balken, das nicht befahrene Gleis durch einen Punkt an. Sie ähneln den heutigen Fahrerlaubnissignalen für Gruppenausfahrsignale.


Hauptsignal


Richtungsanzeiger L


Hauptsignal


Richtungsanzeiger R

Richtungsanzeiger
Die Buchstaben »L« bzw. »R« zeigen die Ausfahrt auf das linke bzw. rechte Streckengleis an. Mit anderen Buchstaben konnten auch Ziele wie »S« = Schleifengleis gezeigt werden.

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Frühhaltanzeiger

Der Frühhaltanzeiger zeigt an:

Heute wird eine kurze Einfahrt durch einen Geschwindigkeitsanzeiger mit Kennziffer »2« oder »3« angezeigt.


Hauptsignal


Frühhaltanzeiger

Vorsignal (Warnung)
Mast

Frühhaltanzeiger
Geschwindigkeit höchstens 30 km/h.

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Durchfahrt erlaubt

Das erstmals 1968 verwendete Signal ''Durchfahrt erlaubt'' zeigt an, daß ein planmäßiger Halt in einer Betriebsstelle entfällt und der Zug ohne anzuhalten durchfahren kann. Das Signal konnte vom Fahrdienstleiter auch als Handsignal - lotrechtes Auf- und Abwärtsbewegen des Befehlsstabs - gegeben werden.

Dieses Signal wurde 1980 ersatzlos gestrichen. Heute genügt die Freistellung des Ausfahrsignals um einen ausgefallenen Aufenthalt anzuzeigen (das gilt natürlich nicht für Verkehrshalte von Reisezügen!).


Hauptsignal mit Durchfahrt erlaubt

Durchfahrt erlaubt (Signal 30b)

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Vorrücksignal

Das Vorrücksignal wurde von der DRB übernommen und nach 1945 beibehalten. Neben seiner ursprünglichen Anwendung an Wartezeichen wurde es vorrübergehend auch zur Ergänzung von Verschubsignalen verwendet. In der DV V2 von 1962 wird es wieder nur mehr im Zusammenhang mit Wartezeichen verwendet.

Das Vorrücksignal beauftrage Verschubfahrten zum Beginn oder zur Fortsetzung der Verschubbewegungen.

1980 wurde das Vorrücksignal abgeschafft. Die noch vorhandenen Exemplare wurden durch entfernen eines Lichtpunkts in ein Signal ''Verschubverbot aufgehoben'' umgewandelt.


Verschubsignal
Vorrücksignal

In den 1950er Jahren begann man vereinzelt, Verschubsignale durch Vorrücksignale zu ergänzen. Die Freistellung des Verschubsignals gilt nicht als Fahrauftrag, dieser wurde (für unbegleitete Tfz) durch das Vorrücksignal gegeben. Aus Kostengründen kam man von dieser Doppelsignalisierung wieder ab. Stattdessen wurden diejenigen Verschubsignale, bei denen die Freistellung gleichzeitig den Fahrauftrag für unbegleitete Tfz darstellte mit einem weißen, auf der Spitze stehenden Quadrat gekennzeichnet.


Wartesignal
Vorrücksignal

Vorrücksignal (Signal 43)
Gilt als Auftrag, die Verschubbewegung zu beginnen oder fortzusetzen.


Wartesignal
Verschubverbot aufgehoben

Verschubverbot aufgehoben § 23 (4)
Umgebautes ehemaliges Vorrücksignal.

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Nebelkreuz


Nebelkreuz

Nebelkreuz (K 102)
Das Nebelkreuz wurde auf nebelreichen Strecken vor Bahnübergängen ohne technischer Sicherung aufgestellt. Bei Nebel mußte vom Standort des Kennzeichens bis zum Erreichen des Bahnübergangs wiederholt das Signal ''Achtung'' gegeben werden.

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Kennzeichen für das Nachschieben

Zeigen die Streckenabschnitte an, auf denen mit nichtangekuppelten Schiebeloks nachgeschoben werden darf.


Nachschiebedienst aufnehmen

Nachschiebedienst aufnehmen (K 119)


Nachschiebedienst einstellen

Nachschiebedienst einstellen (K 120)

up

Neigungszeiger


Steigung

Beginn oder Änderung der Steigung
Hier: 9 Promille Steigung auf den nächsten 530 m


Horizontale

Beginn der Horizontalen
Hier: waagrechter Abschnitt, 235 m lang.


Gefälle

Beginn oder Änderung des Gefälles
Hier: 26 Promille Gefälle auf den nächsten 2508 m

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Ungültigkeitssignal (Lichtsignal)


Hauptsignal


UnÜltigkeitssignal

Ungültigkeitssignal
Für Bahnhöfe mit zeitweiliger Dienstruhe wurde versuchsweise ein Lichtsignal ''Ungültigkeitssignal'' eingeführt. Es hat sich nicht durchgesetzt. Stattdessen hat man später klappbare mechanische Ungültigkeitssignale verwendet. Heute gibt es für diesen Zweck ein eigenes Signal Dienstruhe.

Die Grafik basiert auf einer Schwarzweiß-Vorlage, daher bin ich nicht sicher, ob das Signal tatsächlich weiß leuchtete.

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Bahnhofsanfang und -ende

Diese Art der Kennzeichnung wurde vor einigen Jahren versuchsweise eingeführt und ist inzwischen überholt. Die entsprechenden Tafeln wurden mittlerweile durch die neuen Tafeln »ES«, »AS« usw. ersetzt.


Hauptsignal (Halt)
Bahnhofsanfang
Mast
Vorsignal
Mast

Hauptsignal (Halt)
Bahnhofsende
Mast

Bahnhofsanfang
Bahnhofsende
Die »Bahnhofsanfangs-Tafel« war am Einfahrsignal, die »Bahnhofsende-Tafel« (»BF« durchgestrichen) am Ausfahrsignal angebracht.

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Kennzeichnung von Blocksignalen

Diese Tafeln wurden mittlerweile durch die neuen Tafeln »SBL«, »ÜST« usw. ersetzt.

Sbl Mat 1 Sbl Mat 2SB

Blockstelle 1

Hauptsignal

Vorsignal

weiß
rot
weiß
[m.gif]
Blockstelle 1

Blocksignal Z54

Blocksignal
Die Nummer gibt die Nummer der Blockstelle an (Blockstellen werden zwischen zwei Bahnhöfen immer mit 1 beginnend nummeriert. Aus dem Namen des näher am Streckenanfangspunkt gelegenen Bahnhofs und der Nummer ergibt sich die komplette Bezeichnung, z.B. Selbstblock Matzleinsdorf 1).

In der linken Spalte sieht man die Tafel für sich, daneben als Anwendungsbeispiele Signale der Selbstblockstelle Matzleinsdorf 1 (Sbl Mat 1) und der Selbstblockstelle Matzleinsdorf 2SB (Sbl Mat 2SB).

(Letzte Änderung: 17.11.2002)

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