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Siehe auch Geschwindigkeit von Zugfahrten.
Formsignal | Lichtsignal | |
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Geschwindigkeitsanzeiger
§ 13 (1)
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Geschwindigkeitsvoranzeiger § 13 (6) |
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Die Anzeige am Geschwindigkeitsanzeiger hat Vorrang vor dem Hauptsignalbegriff. Im rechten Beispiel zeigt das Hauptsignal ''Frei mit 60 km/h'', aber durch den Geschwindigkeitsanzeiger wird auf 100 km/h »aufgewertet«. |
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Geschwindigkeitsvoranzeiger sind nur bei Geschwindigkeitsreduktionen von mehr als 10 km/h (gegenüber dem Hauptsignalbegriff) vorgeschrieben, können aber auch in anderen Fällen vorgesehen werden. |
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Auch Kombinationen von Hauptsignalen und Geschwindigkeitsvoranzeigern und umgekehrt sind möglich. |
Geschwindigkeitsanzeiger werden verwendet ...
(Letzte Änderung: 9.11.2002)
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