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Geschwindigkeitsanzeiger

Siehe auch Geschwindigkeit von Zugfahrten.

Formsignal Lichtsignal  

Geschwindigkeitsanzeiger
Mast

Geschwindigkeitsanzeiger 10
Mast

Geschwindigkeitsanzeiger § 13 (1)
Zahl mal 10 = erlaubte Geschwindigkeit in km/h. Geschwindigkeitsanzeiger mit Kennzahl »3« oder »2« kündigen eine kurze Einfahrt an.


Geschwindigkeisvoranzeiger
Mast

Geschwindigkeisvoranzeiger
Mast

Geschwindigkeitsvoranzeiger § 13 (6)

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Kombinationen mit Haupt-, Schutz- und Vorsignalen


Geschwindigkeitsanzeiger
Mast
Schutzsignal (Frei)
Mast

Geschwindigkeitsanzeiger 10
Mast
Hauptsignal (Frei mit 60 km/h)
Mast

Die Anzeige am Geschwindigkeitsanzeiger hat Vorrang vor dem Hauptsignalbegriff. Im rechten Beispiel zeigt das Hauptsignal ''Frei mit 60 km/h'', aber durch den Geschwindigkeitsanzeiger wird auf 100 km/h »aufgewertet«.


Hauptsignal frei mit 40 km/h
Mast
Geschwindigkeisvoranzeiger
Mast

Vorsignal (Hauptsignal frei mit 60 km/h)
Mast
Geschwindigkeisvoranzeiger
Mast

Geschwindigkeitsvoranzeiger sind nur bei Geschwindigkeitsreduktionen von mehr als 10 km/h (gegenüber dem Hauptsignalbegriff) vorgeschrieben, können aber auch in anderen Fällen vorgesehen werden.


Geschwindigkeisvoranzeiger
Mast
Hauptsignal (Frei)
Mast

Geschwindigkeitsanzeiger 100 km/h
Mast
Vorsignal (Hauptsignal frei)
Mast

Auch Kombinationen von Hauptsignalen und Geschwindigkeitsvoranzeigern und umgekehrt sind möglich.

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Erläuterung

Geschwindigkeitsanzeiger werden verwendet ...

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Beispiel

Beispiel Gwschwindigkeitsanzeiger

(Letzte Änderung: 9.11.2002)

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