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Am 1. Juni 1980 trat die umfangreichste Änderung der Betriebsvorschriften seit dem 2. Weltkrieg in Kraft. Neben der neu aufgelegten Signalvorschrift V2 wurden auch zahlreiche andere Vorschriften geändert oder völlig neu gestaltet. Auch die Fahrplanbehelfe (Buchfahrpläne, Bildfahrpläne) wurden geändert, ebenso wie zahlreiche Dienstbehelfe und Dienstanweisungen. Hier werden die wichtigsten Änderungen der Signalvorschrift V2 gezeigt.
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Bis 1980 gab es eine strikte Trennung zwischen Signalen für Zugfahrten und Signalen für Verschubfahrten: ''Halt'' zeigende Hauptsignale galten nicht für Verschubfahrten. Daher mußten Verschubsignale am Standort eines Hauptsignals den Begriff ''Verschubverbot'' zeigen können. |
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Seit 1980 gilt der ''Halt''-Begriff des Hauptsignals auch für Verschubfahrten. Bei Verschubsignalen am Standort eines Hauptsignals wurden die Lampen für den Begriff ''Verschubverbot'' abgeschaltet und im Lauf der Zeit entfernt. |
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Beim neuen Standardsignal ist das Verschubsignal in den Signalschirm integriert. |
bis 1980 | ab 1980 | |
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Schutzsignal
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Ersatzsignal
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Eisenbahnkreuzungs-Überwachungssignal
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Vorsignale auf Nebenbahnen hatten keine Abstandstafeln. Stattdessen war jedes Vorsignal mit einer Vorsignaltafel gekenzeichnet. Diese Tafel wurde 1980 abgeschafft und stattdessen für jedes Vorsignal mindestens eine Abstandstafel vorgeschrieben.
bis 1980 | ab 1980 | |
Hauptstrecken: |
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Nebenstrecken: |
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Eine Verschubfahrt muß bei freizeigendem Verschubsignal immer noch einen zusätzlichen Auftrag zur Weiterfahrt abwarten. Ausgenommen sind alleinfahrende Loks. Bei Verschubsignalen, die für mehrere Gleise gültig sind muß aber in jedem Fall ein Auftrag zur Weiterfahrt abgewartet werden.
Ursprünglich waren die für ein Gleis gültigen Verschubsignale speziell gekennzeichnet (mit einem weißen, schwarzgeränderten Karo), heute sind die für mehrere Gleise gültigen Verschubsignale gekennzeichnet (mit einem weißen Dreieck - Verschubsignalzusatz).
bis 1980 |
ab 1980 |
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Verschubsignal gilt für ein Gleis. Alleinfahrende Loks brauchen keinen Auftrag zur Weiterfahrt. |
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Verschubsignal gilt für mehrere Gleise. Alle Verschubfahrten - auch alleinfahrende Lokomotiven - müssen einen Auftrag zur Weiterfahrt abwarten. |
(Letzte Änderung: 9.11.2002)
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