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Sonstige Signale für Betriebsstellen


Trapeztafel

Mast

Trapeztafel § 36 (11)
Diese Tafel steht vor Bahnhöfen ohne Einfahrsignal (in der Regel 50 m vor der Einfahrweiche). Es kennzeichnet die Stelle wo bestimmte Züge anzuhalten haben. Das Halten vor der Trapeztafel wird durch einen Eintrag im Buchfahrplan oder einen schriftlichen Befehl angeordnet. Einem vor der Trapeztafel wartenden Zug wird mit dem Signal ''Kommen'' die Einfahrt in den Bahnhof gestattet.


Kommen!
Trapeztafel

Mast

Kommen! § 36 (14)
Erlaubnis zur Einfahrt in den Bahnhof (lang - kurz - lang blinkendes Licht). Alternativ kann das Signal auch mit der Triebfahrzeugpfeife eines im Bahnhof stehenden Zuges gegeben werden (langer Ton - kurzer Ton - langer Ton).
Ich habe so ein Signal noch nie in Wirklichkeit gesehen, daher weiß ich nicht ob die Blinkgeschwindigkeit realistisch ist. Tatsächlich soll es in der Praxis nirgends zur Anwendung gekommen sein und nur auf den Lehrmodellanlagen der ÖBB exisitieren.


Kreuztafel

Mast

Kreuztafel § 36 (17)
Auf Nebenbahnen können statt Vorsignalen Kreuztafeln aufgestellt werden. Eine Kreuztafel kann auch eine Trapeztafel ankündigen.


Haltestellentafel
MastMast

Haltestellentafel § 36 (28)
Diese Tafel steht 700 m - ab einer örtlich zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h: 1000 m - vor der Haltestelle. Wenn es die örtlichen Verhältnisse nicht erfordern, kann sie weggelassen werden.

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Fahrwegende, Haltepunkt


Fahrwegende
Mast

Fahrwegende § 36 (25)
Bei Bahnhofsgleisen die weder durch Haupt- noch durch Schutzsignale abgeschlossen sind wird das Ende des Einfahrweges mit dieser Tafel gekennzeichnet.


Haltepunkt
Mast

Haltepunkt § 36 (20)
Zeigt den Haltepunkt für personenbefördernder Züge an. Sind an einem Gleis mehrere Tafeln ''Haltepunkt'' vorhanden, so ist vor der ersten Tafel anzuhalten. Die Verwendung von Zusatztafeln (z.B. mit Längenangaben) ist seit 1980 nicht mehr zulässig.

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Dienstruhe


Dienstruhe

Dienstruhe § 36 (37)
Diese Tafel ist am Bahnsteig oder Aufnahmsgebäude angebracht und kennzeichnet Bahnhöfe mit Dienstruhe mit planmäßigem Zugverkehr.


Dienstruhe

Dienstruhe § 36 (37)
Kennzeichnet ungültige Einfahrsignale von Bahnhöfen mit Dienstruhe.

(Letzte Änderung: 14.03.2004)

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