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Diese Signal gelten für Zug- und Verschubfahrten
Schutzsignal werden zur Regelung von Zug- und Verschubfahrten verwendet. Siehe untenstehende Beispiele für mögliche Anwendungen
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neu |
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Fahrverbot § 11 (1) |
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Fahrverbot aufgehoben § 11 (2) |
Die neue Bauart wurde ab 1980 verwendet. Der alte Typ wird bei Platzmangel manchmal auch in Neuanlagen eingesetzt.
Haltscheiben werden hauptsächlich zur Kennzeichnung gesperrter oder unpassierbarer Gleis (-abschnitte) verwendet.
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Haltscheibe § 36 (1) |
Sperrsignale werden verwendet ...
fix |
verstellbar |
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Weiterfahrt verboten § 15 (1) |
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Weiterfahrt erlaubt § 15 (2) |
Das ermöglicht zum Beispiel die Aufstellung von zwei Zügen auf einem Bahnhofsgleis.
Beachten Sie , daß der Signalschirm von Vorsignal »r« (auf »A/r«) einen weißen Rand hat. Dieser Rand zeigt an, daß auf das Vorsignal ein Schutzsignal folgen kann.
Abhängig von der Entfernung zwischen dem Einfahrsignal »A/r« und dem Schutzsignal »Sch 301« wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung signalisiert (auch wenn keine Weichen in ablenkender Stellung zu befahren sind). In diesem Beispiel sind es 30 km/h.
Ein Gruppenausfahrsignal gilt für mehrere Gleise. In jedem einzelnen Gleis werden zusätzlich Schutzsignale aufgestellt. Solche Signalisierung findet man z.B. in reinen Gütergleisgruppen oder Rangierbahnhöfen.
Beachten Sie , daß die Signale »Sch 203« und »Sch 205« mit (Form-) Geschwindigkeitsanzeigern ausgerüstet sind.
(Letzte Änderung: 17.11.2002)
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