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1945 bis 1980

Form-Haupt- und Vorsignale

Nach dem Krieg wurden bei den Vorsignalen die zweiten Lichtpunkte und die Zusatzflügel wieder entfernt. Die runden Vorsignalscheiben und die neuen Signalflügel der Hauptsignale wurden beibehalten. Weitere Änderungen ergaben sich mit der Einführung der vierbegriffigen Signalisierung (Details siehe unten): Änderung des Nachtsignals grün/grün auf grün/gelb und Einführung der Zusatztafel "60".

Vierbegriffige Signalisierung

Beim Wiederaufbau nach dem Krieg wurden oft schon Weichen mit 500 m Radius eingebaut, die in der Ablenkung 60 km/h erlaubten (gegenüber 40 km/h bei 190 m Radius). Diese höhere Geschwindigkeit konnte mit den bisherigen Signalbegriffen nicht signalisiert werden. Also entschloß man sich, das dreibegriffige Signalsystem um einen weiteren Begriff ''Fahrt mit 60 km/h'' zu erweitern. Gleichzeitig wurden auch neue, vierbegriffige Vorsignale nach schweizer Vorbild eingeführt.

Für den neuen Begriff war die Lampenkombination Grün-Grün vorgesehen, die bisher für ''Fahrt mit 40 km/h'' stand. Daher mußte zunächst bei allen Hauptsignalen der untere grüne Farbfilter durch einen gelben ersetzt werden, was an einem Tag - dem 12.07.1954 - durchgeführt wurde.

Einen Monat später (9.08.1954) begann der Probebetrieb mit vierbegriffigen Lichtsignalen auf der Westbahn und ab 15.09.1956 wurde die vierbegriffige Signalisierung allgemein eingeführt.


Vorsignal (Vorsicht)

Vorsignaltafel

Hauptsignal









Die Signalbilder entsprechen den heute üblichen. Für eine Beschreibung siehe Abschnitt Haupt- und Vorsignale.

Vorsicht

Hauptsignal frei


Vorsicht (ein oranges Licht)

Vorsignaltafel

Fahrt erwarten (ein Grünlicht)

Vorsignaltafel

Die vierbegriffige Signalisierung wurde anfangs nur streckenweise eingeführt. Auf den übrigen Strecken wurden zwar die neuen Vorsignale mit quadratischem Schild verwendet, aber nur mit zwei Lampen bestückt.

Frei

Frei mit 40 km/h

Frei mit 60 km/h


Hauptsignal




Hauptsignal




Hauptsignal




Hauptsignal



Diejenigen Flügelsignale (und die zugehörigen Vorsignale), bei denen zwei Flügel ''Fahrt mit 60 km/h'' bedeutete, wurden mit einer Zusatztafel versehen.

In der Nacht zeigten die Flügelsignale die gleichen Signalbilder wie die Lichtsignale.

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Verschubsignale

1948 änderte man die Bedeutung der DRB-Sperrsignale (Kastensignale) in reine Verschubsignale. Es war zunächst geplant, die österreichischen Scheiben-Verschubsignale in DRB-Kastensignale umzubauen, das wurde jedoch nicht vollständig umgesetzt.

1949 wurde das heute noch gebräuchliche Licht-Verschubsignal mit vier weißen Lichtpunkten geschaffen, das in der Folge alle anderen Verschubsignale ablöste.

Hier sind alle ab 1949 verwendeten Verschubsignale gegenübergestellt (jeweils in der Stellung ''Verschubverbot''/''Verschubverbot aufgehoben''):

kkStB-Scheibensignal

BBÖ-Lichtsignal

DRB-Kastensignal

ÖBB-Lichtsignal


Scheiben-Verschubsignal


Scheiben-Verschubsignal


BBÖ-Licht-Verschubsignal


BBÖ-Licht-Verschubsignal


Kasten-Verschubsignal


Kasten-Verschubsignal


ÖBB-Lichtignal


ÖBB-Lichtignal

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Sperrsignale

Trotzdem man das deutsche Sperrsignal in ein Verschubsignal umwandelte war man von der Nützlichkeit eines derartigen Signals überzeugt. Also schuf man 1949 ein neues Lichtsperrsignal (das heutige Schutzsignal).

In der Fahrtstellung zeigte das Signal zwei weiße schräg nach rechts steigende Lichter. Da das neue Licht-Verschubsignal in der Fahrtstellung das gleiche Signalbild zeigte, ordnete man am Sperrsignal ab 1954 oder 1956 die weißen Lampen senkrecht an. Wahrscheinlich zur gleichen Zeit, spätestens aber 1962 wurde die weiße Umrahmung des Signalschirms eingeführt. Ab 1980 zeigte das nunmehr Schutzsignal genannte Signal nur mehr ein rotes Licht.

1949

1956

1962

1980


Sperrsignal 1949


Sperrsignal 1949


Sperrsignal 1956


Sperrsignal 1962


Schutzsignal 1980

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Geschwindigkeitsanzeiger

Als sich die Notwendigkeit ergab, neben 40 und 60 km/h weitere Geschwindigswerte zu signalisieren, schuf man den Geschwindigkeitsanzeiger, mit dem jede gewünschte Geschwindigkeit angezeigt werden konnte.

Geschwindigkeitsanzeiger und -voranzeiger wurden mit der 3. Berichtigung vom 1.06.1969 in die Signalvorschrift V 2 aufgenommen. Laut Hager: Eisenbahn-Sicherungsanlagen in Österreich. Band 2 wurden die Geschwindigkeitsanzeiger 1962 und die Geschwindigkeitsvoranzeiger 1972 eingeführt.

Ursprünglich wurde der volle Betrag der Geschwindigkeit gezeigt, seit 1975 nur mehr ein Zehntel (entsprechend der heute noch gültigen Signalisierung).


Hauptsignal

Geschwindigkeitsanzeiger

Geschwindigkeitsanzeiger (K 125)


Vorsignal (Hauptsignal frei)
Mast
Geschwindigkeitsvoranzeiger
Mast

Geschwindigkeitsvoranzeiger (K 126)

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Geschwindigkeitstafeln

Geschwindigkeitstafeln wurden 1959 eingeführt. Sie zeigten die zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h.


Geschwindigkeitstafel 90 km/h

Geschwindigkeitstafel (K 106)
Diese Tafel gilt, wenn sie alleine steht für alle Züge. Ist sie mit einer Tafel mit schwarzem Rand kombiniert gilt sie für »Züge B« (= Züge mit schlechter Bogenlauffähigkeit).


Geschwindigkeitstafel 120 km/h

Geschwindigkeitstafel für »Züge A« (= Züge mit guter Bogenlauffähigkeit). Bis 1974 waren die schlecht bogenlauffähigen Fahrzeuge ausgemustert und die Bedeutung des schwarzen Randes entfiel.


Geschwindigkeitstafel 90 km/h

Geschwindigkeitstafel 120 km/h

Kombination zweier Geschwindigkeitstafeln. In diesem Fall gilt die Tafel ohne Rand nur für »Züge B«.


Geschwindigkeitstafel 140 km/h


Geschwindigkeitstafel 140 km/h

Geschwindigkeitstafel für Triebwagen-Reihe 4010. Diese Triebwagen-Reihe durfte ab 1969 bis zu 140 km/h fahren (die allgemeine Höchstgeschwindigkeit betrug in Österreich damals 120 km/h). Bald nach ihrer Einführung erhielten die Tafeln einen roten Rand.


Geschwindigkeitstafel 90 km/h

Geschwindigkeitstafel 120 km/h

Geschwindigkeitstafel 140 km/h

Im Extremfall wurden drei Geschwindigkeitsangaben kombiniert.

Ab 1974 wurden die heute gebräuchlichen Geschwindigkeitstafeln mit rotem Rand und Geschwindigkeitsangabe in Zehntel km/h aufgestellt.

(Letzte Änderung: 29.12.2002)

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