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Geschwindigkeitstafeln und Langsamfahrsignale

Siehe auch Geschwindigkeit von Zugfahrten.


Geschwindigkeitstafeln

Diese Tafeln zeigen die örtlich zulässige Streckenhöchstgeschwindigkeit an. Die angegebene Zahl mit 10 multipliziert ergibt die zulässige Geschwindigkeit in km/h. Bis inklusive 95 km/h kann in 5 km/h-Schritten abgestuft werden, darüber in 10 km/h-Schritten. Geschwindigkeitstafeln gibt es von 5 (!) bis 160 km/h.


Ankündigungstafel 15 km/h
Mast

Ankündigungstafel 40 km/h
Mast

Ankündigungstafel § 36 (42)
Wird nur bei Geschwindigkeitsverminderungen von mindestens 20% aufgestellt.


Geschwindigkeitstafel 15 km/h
Mast

Geschwindigkeitstafel 40 km/h
Mast

Geschwindigkeitstafel § 36 (39)

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Langsamfahrsignale


Ankündigungssignal 40 km/h
Mast

Ankündigungssignal § 17 (1)


Anfangssignal
Mast
bis 1998

Anfangssignal 40 km/h
Mast
ab 1998

Anfangssignal § 17 (3)
Das alte Anfangssignal zeigte nur den Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung an, das neue wiederholt zusätzlich die erlaubte Geschwindigkeit.


Endsignal
Mast

Endsignal § 17 (4)
Diese Tafel ist meistens auf der Rückseite des Anfangssignals der Gegenrichtung montiert und steht daher links.


Ankündigungssignal 40 km/h
Richtungspfeil
Mast

Wenn sich zwischen Ankündigungssignal und Anfangssignal eine Weiche befindet und die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für einen Zweig gilt, wird dies durch einen Richtungspfeil am Ankündigungssignal angezeigt.

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Beispiel

Beispiel Langsamfahrstelle 1

In diesem Beispiel gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für Züge auf Gleis 2.

(Letzte Änderung: 26.12.2002)

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