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Zugleitbetrieb

Beim Zugleitbetrieb (nach der zugehörigen Vorschrift auch V5-Betrieb genannt) handelt es sich um eine personal- und damit kostensparende Betriebsform für Bahnen mit einfachen Betriebsverhältnissen. Der Verkehr auf einer Zugleitstrecke wird von einem einzigen Fahrdienstleiter - dem Zugleitfahrdienstleiter (Zl-Fdl) - vom Zugleitbahnhof aus geleitet. Bestimmte Aufgaben, die früher vom lokalen Fahrdienstleiter wahrgenommen wurden übernimmt dabei die Zugmannschaft (z.B. Stellen von Weichen oder Verschub in eigener Verantwortung nach Freigabe durch den Zugleitfahrdienstleiter)

Die einzelnen Betriebsstellen (Bahnhöfe und mit Trapeztafel oder Hauptsignalen gesicherte Betriebsstellen der freien Strecke) heißen Zuglaufstellen (Zls). Sind von dort aus Zuglaufmeldungen zu geben, spricht man von Zuglaufmeldestellen (Zlms). Zuglaufstellen sind in der Regel mit Trapeztafeln gesichert (bei Bahnhofsicherung mit Einfahrsignalen).

Es gibt verschieden Arten von Zugleitbetrieb:

Zugleitbetrieb ohne technische Sicherung

Der Verkehr wird mit Hilfe der Zuglaufmeldungen zwischen Zugleitfahrdienstleiter und Lokführer geregelt. Der Lokführer stellt zunächst die

Fahranfrage : Fahranfrage für Zug xxx in A-Dorf

Der Zl-Fdl erteilt die

Fahrerlaubnis : Zug xxx darf bis C-Dorf fahren, (Begründung)

Sobald der Zug die Zlms verlassen hat gibt der Lokführer die

Verlassensmeldung: Zug xxx aus A-Dorf ausgefahren

Der Zl-Fdl weiß dann, daß das vom ausgefahrenen Zug benützte Gleis wieder frei ist. Ist der Zug in der Zlms bis zu der die Fahrerlaubnis gilt angekommen gibt der Lokführer die

Ankunftsmeldung: Zug xxx in C-Dorf

Damit weiß der Zl-Fdl, daß die Strecke wieder frei ist. Zur Weiterfahrt muß der Lokführer eine erneute Fahranfrage stellen.

Der Zl-Fdl führt das sog. Zugleitblatt, eine Art grafischer Fahrplan in dem die planmäßigen Züge bereits eingetragen sind. Der Fdl trägt mit roter Farbe die erteilte Fahrerlaubnis ein und trägt den tatsächlichen Fahrtverlauf aufgrund der Zuglaufmeldungen mit grüner Farbe ein. Dadurch ist der Zl-Fdl immer über den Betriebszustand der Strecke informiert.

Der Lokführer führt das sog. Zuglaufblatt. Er trägt hier die jeweilige Fahrerlaubnis und sonstige vom Zl-Fdl erhaltenen Anweisungen ein (z.B. außerplanmäßige Kreuzungen).

Zur Erleichterung der Kreuzungsabwicklung werden Zuglaufstellen mit Rückfallweichen ausgerüstet. Diese sind so gestellt, daß die Kreuzungszüge in verschiedene Gleise geleitet werden. Bei der Ausfahrt werden die Weichen aufgefahren.

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Zugleitbetrieb mit Streckensicherung

Es besteht ein Streckenblock mit Achszählern. Die Bahnhöfe sind mit (Gruppen-) Ausfahrsignalen mit INDUSI ausgerüstet. Das Verfahren der Zuglaufmeldungen wird unverändert angewandt.

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Zugleitbetrieb mit Strecken- und Bahnhofsicherung

Zusätzlich zum Streckenblock sind hier die Bahnhöfe mit ferngesteuerten Stellwerken mit Gleisfreimeldung sowie Einfahrsignalen ausgerüstet. Diese Betriebsart ersetzt die fernmündliche Kommunikation (Fahranfrage, Fahrerlaubnis, Verlassens- und Ankunftsmeldung) zwischen Lokführer und Zugleitfahrdienstleiter. Die Fahrerlaubnis wird mit dem Fahrerlaubnissignal signalisiert. Die Verlassensmeldung wird durch Auflösung der Fahrstrasse, die Ankunftsmeldung durch die Grundstellung des Streckenblocks angezeigt.

Bei Bahnhofsicherung kommen keine Rückfallweichen zum Einsatz.

Bei Störungen an der technischen Sicherung werden mündliche Zuglaufmeldungen verwendet.

(Letzte Änderung: 9.11.2002)

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