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Auf dieser Seite wird ein weiteres Beispiel zur Geschwindigkeits-Signalisierung gezeigt.
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Solche Kombinationen sorgen immer wieder für Verwirrung. Hier werden 100 km/h doppelt signalisiert. Warum? Es handelt sich um ein zufälliges Zusammentreffen, wenn an einer Stelle, wo sich die örtlich zulässige Geschwindigkeit ändert aus bestimmten Gründen ein Geschwindigkeitsanzeiger nötig ist. Wie im folgenden Beispiel:
Bei diesem Bahnhof ändert sich im Bahnhofsbereich die örtlich zulässige Geschwindigkeit, erkennbar an der roten Geschwindigkeitstafel »10« (das könnte zum Beispiel daran liegen, daß die linke Bahnhofseinfahrt in einer Kurve liegt).
Sehen wir uns die obige Zugfahrt im Detail an. Nehmen wir dabei an, daß die örtlich zulässige Geschwindigkeit in den Abschnitten A und B 80 km/h und in den Abschnitten C, D und E 100 km/h beträgt und daß unser Zug laut Buchfahrplan mit diesen Geschwindigkeiten fahren darf.
Abschnitt | Geschwindigkeit | Begründung |
---|---|---|
A | 80 km/h | Fahrplangeschwindigkeit |
B | 60 km/h | einschränkender Hauptsignalbegriff |
C | 100 km/h | Geschwindigkeitsanzeiger; ohne den Geschwindigkeitsanzeiger würden im Abschnitt C die am Hauptsignal signalisierten 60 km/h weiterhin gelten. |
D | 100 km/h | Da das Ausfahrsignal ''Frei'' zeigt, gilt die Fahrplangeschwindigkeit. |
E | 100 km/h | Da der Weichenbereich zu Ende ist gilt die Fahrplangeschwindigkeit. |
(Letzte Änderung: 25.08.2004)
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