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PZB (INDUSI)

Funktionsumfang:

 

Warnung, Halt, Bremskurvenüberwachung (eingeschränkt)

Übertragung:

punktförmig, induktiv (verschiedene Frequenzen)

Die heute offiziell PZB (Punktförmige Zugbeeinflussung) genannte Zugsicherung kennt man auch unter ihrer früheren Bezeichnung INDUSI (Induktive Zugsicherung). Im folgenden Text werden die Bezeichnungen PZB und INDUSI synonym verwendet.

Auf der Lok befinden sich aktive elektrische Schwingkreise, die auf bestimmte Frequenzen abgestimmt sind und deren Spulen im sogenannten »Fahrzeugmagneten« zusammengefasst sind.

Als Gegenstücke befinden sich im Gleis entsprechende passive Schwingkreise (»Gleismagnete«) die jeweils auf eine der Fahrzeugfrequenzen abgestimmt sind.

Gleismagnet

Gleismagnet

(Gleismagnete liegen in Fahrtrichtung rechts)

Passiert die Lok einen Gleismagneten so sinkt durch Resonanzwirkung die Stromstärke im entsprechenden Fahrzeugschwingkreis. Diese Stromabsenkung wird ausgewertet und löst entsprechende Reaktionen aus. Die Gleismagnete können durch Kurzschließen der Schwingkreise unwirksam gemacht werden.

Bei der INDUSI werden drei Frequnzen - 500, 1000 und 2000 Hz - verwendet (INDUSI der Dreifrequenzbauart), was drei übertragbaren Informationen entspricht.

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Anordnung der Gleismagnete

Gleismagnete PZB 60

Ein 500 Hz-Magnet wird nur in Ausnahmefällen verlegt. Allerdings wurde in letzter wieder mit der Installation von 500 Hz-Magneten an ausgewählten Punkten begonnen.

Der 1000 Hz-Magnet ist in folgenden Fällen wirksam:

Der 500 Hz-Magnet ist in folgenden Fällen wirksam:

Der 2000 Hz-Magnet ist wirksam, wenn das Hauptsignal ''Halt'' zeigt.

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Betriebsprogramm älterer PZB-Bauformen (PZB 60)

Die 1000 Hz-Beeinflussung muß vom Lokführer innerhalb von 4 Sekunden quittiert werden, sonst erfolgt eine Zwangsbremsung. 20 Sekunden nach der 1000 Hz-Beeinflussung darf die Geschwindigkeit maximal 90 km/h betragen, sonst erfolgt ebenfalls eine Zwangsbremsung (»angehängte Geschwindigkeitsprüfung«).

Bei der 500 Hz-Beeinflussung darf die Geschwindigkeit 65 km/h nicht übersteigen, sonst erfolgt Zwangsbremsung.

Die 2000 Hz-Beeinflussung bewirkt eine sofortige Zwangsbremsung.

Die oben genannten Werte gelten für die Betriebsart »O«. Die Werte für die Betriebsart »M« können dem folgenden Diagramm entnommen werden. Die Betriebsart »U« ist auf ÖBB-Tfz gesperrt.

Diagramm PZB 60

Bei einigen Tfz-Reihen kommen 1000 Hz-Prüfgeschwindigkeiten von 95 km/h in der Betriebsart »O« bzw. 75 oder 65 km/h in der Betriebsart »M« vor.

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Betriebsprogramm neuerer PZB-Bauformen (PZB 90)

Bei den älteren INDUSI-Bauarten wird der Bremsvorgang zwischen Vor- und Hauptsignal an maximal 4 Punkten überwacht. Neuere rechnergestützte Fahrzeugeinrichtungen können dagegen die Geschwindigkeit kontinuierlich überwachen. Da aber auch diese PZB-Bauarten mit den maximal 3 streckenseitigen Informationspunkten auskommen müssen, bleibt auch das ein Kompromiss.

Die 1000 Hz-Beeinflussung muß wieder nach spätestens 4 Sekunden quittiert werden. Danach muß innerhalb von 23 Sekunden die Geschwindigkeit auf max. 85 km/h ermäßigt werden. Im Gegensatz zur PZB 60 wird der Bremsvorgang der angehängten Geschwindigkeitsprüfung kontinuierlich überwacht. Der Fall, daß ein Lokführer die 1000 Hz-Beinflussung zwar quittiert aber dann 20 Sekunden ungebremst weiterfährt kann also nicht mehr eintreten. Außerdem wird die Zielgeschwindigkeit der angehängten Geschwindigkeitsprüfung (85 km/h) noch wegabhängig bis 1250 m nach der 1000 Hz-Beinflussung überwacht. Falls das Hauptsignal zwischenzeitlich ''Frei'' zeigt, kann sich der Lokführer frühestens 700 m nach 1000 Hz-Beinflussung aus der Geschwindigkeitsüberwachung »befreien«.

Die 500 Hz-Beeinflussung startet ebenfalls eine kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung: bei der Vorbeifahrt darf die Geschwindigkeit max. 65 km/h betragen, danach muß innerhalb von 153 m auf max. 45 km/h gebremst werden. Diese Geschwindigkeit wird bis 250 m nach der 500 Hz-Beeinflussung überwacht.

Die 2000 Hz-Beeinflussung bewirkt eine sofortige Zwangsbremsung.

Die genannten Werte gelten für die Betriebsart »O«. Die Werte für die Betriebsarten »M« und »U« können den Diagrammen entnommen werden.

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Restriktive Geschwindigkeitsüberwachung

Bleibt die Geschwindigkeit mindestens 15 Sekunden lang unterhalb der Umschaltgeschwindigkeit (vum in den Diagrammen, im Allgemeinen 10 km/h) so wird auf die sog. Restriktive Geschwindigkeitsüberwachung umgeschaltet. Es gelten dann die Überwachungsgeschwindigkeiten vÜ2.

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Überwachungskurven nach 1000 Hz-Beeinflussung

Diagramm PZB 90

Überwachungskurven nach 500 Hz-Beeinflussung

Betriebsart »O«
Betriebsarten »M« und »U«
Diagramm PZB 90
Diagramm PZB 90

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Zweck der restriktiven Überwachung

Wenn ein Zug am Bahnsteig hält besteht die Gefahr, daß der Lokführer während des Aufenthalts die Warnstellung des Ausfahrvorsignals vergißt. Wenn er dann noch ohne auf die Stellung des Ausfahrsignals zu achten abfährt kann er je nach Entfernung des planmäßigen Halteorts zum Ausfahrsignal eine so hohe Geschwindigkeit erreichen, daß der Zug trotz 2000 Hz-Zwangsbremsung in eine feindliche Fahrstraße hineinrutscht.

Bei der PZB 90 wird durch den Halt am Bahnsteig (= länger als 15 Sekunden unter der Umschaltgeschwindigkeit) die restriktive Überwachung aktiviert. Seine volle Wirksamkeit erreicht das System erst durch den Einbau von 500 Hz-Magneten, weil sich der Lokführer dann mit max. 25 km/h dem haltzeigenden Hauptsignal nähern kann (bei fehlendem 500 Hz-Magneten: 45 km/h).

Die restriktive Überwachungsgeschwindigkeit muß auch bei zwischenzeitlich freizeigendem Ausfahrsignal eingehalten werden!

Die PZB 90 wurde - wie die INDUSI überhaupt - in Deutschland entwickelt. Die für die volle Wirksamkeit des Systems nötigen 500 Hz-Magneten fehlen in Österreich zumeist. Stattdessen werden bei vom Bahnsteigende weit entfernten Ausfahrsignalen Signalnachahmer mit 1000 Hz-Magneten nachgerüstet, die ebenso ein Anfahren gegen haltzeigende Ausfahrsignale verhindern helfen.

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Überwachung der Höchstgeschwindigkeit

Als Zusatzfunktion überwacht die PZB 90 folgende Höchstgeschwindigkeiten.

Betriebsart »O«   165 km/h
Betriebsart »M«   125 km/h
Betriebsart »U«   105 km/h

Bei Überschreitung wird eine Zwangsbremsung ausgelöst, die bei Unterschreiten der Überwachungsgeschwindigkeit selbsttätig wieder löst.

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Überwachung von Geschwindigkeitsbrüchen und Langsamfahrstellen

Geschwindigkeitsbrüche und Langsamfahrstellen von 90 km/h und weniger werden mit einem ständig wirksamen 1000 Hz-Magneten bei der Ankündigungstafel bzw. beim Ankündigungssignal gesichert. Der Lokführer muß also die Ankündigung quittieren. Die Geschwindigkeitsreduktion wird allerdings nur bis hinunter auf 90 km/h überwacht.

Geschwindigkeitsbruch

Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h werden sogenannte Geschwindigkeits-Prüfeinrichtungen (GPE) verwendet. Diese bestehen aus einem Einschalt-, einem Wirk- und einem Ausschaltmagneten. Beim Einschaltmagneten wird ein Zeitrelais gestartet, das den Wirkmagneten (2000 Hz) nach einer gewissen Zeit unwirksam schaltet. Ist der Zug zu schnell erreicht er den 2000 Hz-Magneten vor der Abschaltung und wird zwangsgebremst. Der Ausschaltmagnet bringt die Einrichtung wieder in die Grundstellung.

GPE Schema

Die GPE befindet sich bereits in einer gewissen Entfernung vor dem Geschwindigkeitsbruch. Überwacht wird nicht die Zielgeschwindigkeit sondern eine der Bremskurve und Entfernung entsprechende höhere Geschwindigkeit.

GPE werden auch im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsanzeigern für 100 km/h und mehr verwendet.

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Führerstandsanzeigen

Gezeigt wird eine normale Bremsung vor einem haltzeigenden Hauptsignal bei der PZB 90 ohne 500 Hz-Magneten.

Wen Sie sich für eine umfangreichere Beschreibung der Führerstandsanzeigen interessier en , lesen Sie bitte folgenden Tipp.

PZB 90 Betriebsart O
Die PZB ist betriebsbereit und in der Betriebsart »O«, erkennbar an der Meldelampe »85«.
PZB 90: 1000 Hz Beeinflussung
Vorsignal in Warnstellung passiert (1000 Hz-Magnet wirksam). Der Lokführer hat die Wachsamkeitstaste gedrückt.
PZB 90: 1000 Hz Beeinflussung
Nach 700 m erlischt die Meldelampe »1000 Hz«. Die weiterhin blinkende Meldelampe zeigt die bis 1250 m nach dem Vorsignal dauernde Überwachung der Höchstgeschwindigkeit von 85 km/h an. Bei zwischenzeitlicher Freistellung des Hauptsignals kann sich der Lokführer mit der Freitaste aus der Überwachung befreien (die Meldelampe zeigt dann wieder Dauerlicht).
PZB 90: 500 Hz Beeinflussung
15 Sekunden nach Unterschreiten der Umschaltgeschwindigkeit wird auf die restriktive Geschwindigkeitsüberwachung umgeschaltet, erkennbar am Wechselblinken der Meldelampen »70« und »85«.

(Letzte Änderung: 09.03.2003)

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