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Geschwindigkeit von Zugfahrten


Geschwindigkeitstafel 50 km/h
Mast

Anfangssignal 50 km/h
Mast

Geschwindigkeitsanzeiger
Mast

Drei Tafeln, alle drei zeigen eine Geschwindigkeit von (5 x 10 =) 50 km/h an. Wo liegt der Unterschied? Dieser Abschnitt bringt hoffentlich Klarheit. Er zeigt, wie die Geschwindigkeit von Zügen bestimmt wird.

Buchfahrplan

Der Buchfahrplan enthält für alle Züge unter anderem die örtlich zulässige Fahrplangeschwindigkeit:

Buchfahrplan

In Spalte 1 ist die Geschwindigkeit angegeben, in Spalte 2 die kilometrische Lage der Geschwindigkeitsbrüche (fett). Daran sieht man auch, wie wichtig die Kilometertafeln an der Strecke sind.

In disem Beispielfahrplan dürfen die Züge IC 503 und IC 601 bis km 1,7 mit 90 km/h, dann bis km 2,2 mit 80 km/h fahren usw.

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Örtlich zulässige Geschwindigkeit

Geschwindigkeitstafel 50 km/h

Die Geschwindigkeitstafeln geben die örtlich zulässige Geschwindigkeit (Streckenhöchstgeschwindigkeit) an. Für den Lokführer sind allerdings nicht die auf den Tafeln angegebene Werte von Bedeutung, sondern nur die Angaben im Buchfahrplan (nicht alle Züge fahren mit der Streckenhöchstgeschwindigkeit). Trotzdem bieten diese Tafeln eine wertvolle Orientierung, da damit die Lage der Geschwindigkeitswechsel zusätzlich markiert wird.

Anmerkung: Die Tafeln zeigen max. 160 km/h (die höchste Geschwindigkeit, die nach ortsfesten Signalen gefahren werden darf), auch auf Strecken wo mit LZB planmäßig schneller gefahren werden darf.

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Langsamfahrstellen

Anfangssignal 50 km/h

Aus verschiedenen Gründen (Bauarbeiten, schlechte Gleislage...) kann es notwendig sein, auf einem Streckenabschnitt vorrübergehend eine geringere Geschwindigkeit vorzuschreiben, also eine Langsamfahrstelle einzurichten. Langsamfahrstellen werden streckenweise in der Übersicht über Langsamfahrstellen und Besonderheiten (abgekürzt »La«) veröffentlicht. Zusätzlich werden Langsamfahrsignale aufgestellt.

Beispiel Langsamfahrstelle

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Geschwindigkeit im Weichenbereich


Hauptsignal (Frei mit 40 km/h) und/oder  Geschwindigkeitsanzeiger

Weichen dürfen im gekrümmten Zweig nur mit Geschwindigkeitseinschränkung befahren werden. Es wäre sehr unpraktisch und unflexibel, wollte man die Stellung aller Weichen für eine Zugfahrt im Vorhinein festlegen und die entsprechenden Geschwindigkeitsangaben in den Buchfahrplan aufnehmen. Aus diesem Grund wird die Geschwindigkeit im Weichenbereich durch Signale angezeigt, und zwar durch Hauptsignale und/oder Geschwindigkeitsanzeiger.

Mit einem Hauptsignal können neben ''Frei'' die Begriffe ''Frei mit 40 km/h'' und ''Frei mit 60 km/h'' signalisiert werden. Für alle anderen Geschwindigkeiten und wenn kein Hauptsignal vorhanden ist werden Geschwindigkeitsanzeiger verwendet.

Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist der Begriff Weichenbereich. Der Weichenbereich beginnt an einem Einfahr-, Zwischen-, Ausfahr- oder Deckungssignal bzw. einer Trapeztafel und erstreckt sich bis zum nächsten Hauptsignal der Betriebsstelle, bzw. - wenn kein Hauptsignal mehr folgt - bis zur letzten befahrenen Weiche. Die am Hauptsignal (ggfs. mit einem Geschwindigkeitsanzeiger) signalisierte Geschwindigkeit gilt im gesamten anschließenden Weichenbereich.

Weichenbereich

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Zusammenfassung

Der Lokführer richtet sich nach dem Buchfahrplan und der »La«, wobei ihn Geschwindigkeitstafeln und Langsamfahrsignale bei der Orientierung unterstützen. Die Geschwindigkeit im Weichenbereich wird durch Hauptsignale und Geschwingkeitsanzeiger signalisiert.

Der Lokführer muß also von mehreren Geschwindigkeitsangaben die jeweils niedrigste berücksichtigen.

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Geht das nicht einfacher?

Ja, aber nur auf Strecken mit LZB. Denn dort bekommt der Lokführer einen Geschwindigkeitswert angezeigt, der Fahrplangeschwindigkeit, Langsamfahrstellen und die Geschwindigkeit im Weichenbereich berücksichtigt.

(Letzte Änderung: 25.08.2004)

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