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Begriffe
- Bahnhof
- In einem Bahnhof können Züge beginnen, enden oder einander ausweichen.
Sie sind durch Einfahrsignale oder Trapeztafeln begrenzt. Bahnhöfe sind
mit einem Fahrdienstleiter oder Geschäftsführer besetzt (Ausnahme:
Fernbedienung oder Dienstruhe).
Zwischen den Bahnhöfen ist die freie Strecke. Auf der freien Strecke gibt es folgende Betriebsstellen:
- Abzweigstellen
-
- Von einem Streckengleis zweigt ein anderes ab
- Änderung der Anzahl der Streckengleise (z.B. Übergang von eingleisiger auf zweigleisige Strecke)
- Änderung der Betriebsform bei mehrgleisigen Strecken (Übergang zwischen Gleiswechselbetrieb und Richtungsbetrieb)
- Überleitstellen
- Hier können Züge auf mehrgleisigen Strecken im Gleiswechselbetrieb das Streckengleis wechseln.
- Blockstellen
- Unterteilen eine Strecke in Blockabschnitte. Man unterscheidet
Blockposten (= mit Blockwärter besetzte Blockstellen) und Selbstblockstellen (=
automatische Blockstellen).
- Anschlußstellen
- In Anschlußstellen zweigt vom Streckengleis ein Lade- oder Anschlußgleis
ab. Im ersten Fall spricht man von einer Ladestelle (= öffentlich) im
zweiten Fall von einer Anschlußbahn (= nicht öffentlicher
Firmenanschluß). Anschlußstellen, bei denen während der Bedienung die
Strecke für Zugfahrten freigegeben werden kann (durch
»Einsperren« der Nebenfahrt oder durch Ein- und Ausfahrt als
Zugfahrt, wo dies möglich ist) heißen
Ausweichanschlußstellen.
- Haltestellen
-
- Züge, Zugfahrten
-
Züge sind Tfz, die alleine oder mit anderen Fahrzeugen auf die freie Strecke übergehen.
So lautet die offizielle Definition. Folgende Punkte müssen auch erfüllt sein:
- in Zügen dürfen nur Regelfahrzeuge (= Fahrzeuge mit
einem bestimmten, hohen technischen Standard) verwendet werden
- alle Züge müssen nach einem festgelegten Fahrplan verkehren
- Züge fahren auf der Strecke im Raumabstand, in Bahnhöfen grundsätzlich auf freie Gleise
- Verschub
- Unter Verschub versteht man Fahrzeugbewegungen innerhalb eines Bahnhofs die
nicht zu den Zugfahrten zählen und die zum Bilden und Auflösen von Zügen,
Zu und Abstellen von Wagen, oder ähnlichen Zwecken dienen. Beim Verschub
wird auf Sicht mit maximal 40 km/h gefahren.
- Nebenfahrten
-
Nebenfahrten sind Fahrten auf die freie Strecke, die keine Zugfahrten sind. Dazu zählen u.a.
- Fahrten mit Nebenfahrzeugen (z.B. Baumaschinen, Kleinwagen).
- Fahrten zum Bedienen von Anschlußstellen (sofern diese nicht mit Zugstraßen ausgerüstet sind).
- Fahrten in gesperrte Streckengleise
Nebenfahrten werden zwischen den Fahrdienstleitern der angrenzenden
Bahnhöfe vereinbart. Der abfertigende Fahrdienstleiter stellt die Fahrtanweisung aus, die die notwendigen
Angaben für die Durchführung der Nebenfahrt enthält (Fahrtziel,
Geschwindigkeit, Besonderheiten).
(Letzte Änderung: 9.11.2002)
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