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Unter Hochsignalisierung versteht man das nachträgliche »Aufwerten« eines Fahrbegriffs. Ich zeige das hier am Beispiel der Station Eglisau. Die folgenden Abbildungen zeigen die Signalbilder für eine Ausfahrt Richtung Hüntwangen-Wil, so wie sie nacheinander erscheinen.
Die in den Beispielen gezeigte Situation existiert seit November 2002 nicht mehr. Die Signale C1 und C2 wurden durch kombinierte Signale ersetzt. Da es hier aber nur um das Prinzip geht, werde ich die Besipiele vorerst so belassen.
Das sind die Ausfahrsignale am Nordkopf der Station Eglisau. Die Strecke verzweigt sich hier: geradeaus geht es weiter nach Koblenz, nach rechts verläuft die Strecke nach Schaffhausen. Die nächste Nachbarstation Richtung Schaffhausen - Hüntwangen-Wil - liegt nur 1,3 km entfernt. Das Einfahrvorsignal von Hüntwangen-Wil (im Hintergrund zu erkennen) steht in stark verkürztem Abstand zum zugehörigen Einfahrsignal.
Das Ausfahrsignal zeigt ''Fahrbegriff 2''. Die Beschränkung auf 40 km/h ist hier nicht wegen der Weiche in ablenkender Stellung nötig (es handelt sich um eine mit Streckengeschwindigkeit befahrbare, schlanke Weiche), sondern weil die Einfahrt Hüntwangen-Wil noch geschlossen ist (siehe Vorsignal).
Anmerkung: Das Zwergsignal würde bei freier Ausfahrt normalerweise ''Fahrt'' zeigen. Da Eglisau und Hüntwangen-Wil von einem gemeinsamen Stellwerk aus gesteuert werden und sich zwischen ihnen keine (Strecken-) Blockeinrichtung befindet, zeigt es ''Fahrt mit Vorsicht'' wie bei einer Zugfahrstraße innerhalb einer Station.
Nachdem die Einfahrt Hüntwangen-Wil offen ist, wechselt das Ausfahrsignal direkt von ''Fahrbegriff 2'' auf ''Fahrbegriff 1''. Das ist der Vorgang der Hochsignalisierung. In Österreich, wo es keine Hochsignalisierung gibt, würde das Ausfahrsignal trotz Wegfall der Einschränkung weiterhin Langsamfahrt zeigen.
Man beachte auch die Stellung des Zwergsignals!
Falls das Einfahrsignal von Hüntwangen-Wil nur ''Fahrbegriff 3'' zeigt, wechselt auch das Ausfahrsignal nur von ''Fahrbegriff 2'' auf ''Fahrbegriff 3''.
(Letzte Änderung: 09.03.2003)
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