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Sondersignalisierung Seetalbahn

Auf der Seetalbahn trat zum Fahrplanwechsel am 15.12.2002 ein spezielles Betriebsreglement in Kraft, das teilweises Fahren auf Sicht und Signalisierung mit Tramsignalen vorsieht.

Gleisbereiche ohne unabhängigen Gleiskörper

Diese Bereiche müssen auf Sicht befahren werden. Sie werden mit den folgenden Tafeln gekennzeichnet:


Vorsignal verminderte Geschwindigkeit für Gleisbereich ohne unabhängigen Bahnkörper
Mast

Anfangssignal verminderte Geschwindigkeit für Gleisbereich ohne unabhängigen Bahnkörper
Mast

Endsignal verminderte Geschwindigkeit für Gleisbereich ohne unabhängigen Bahnkörper
Mast

Vor-, Anfangs- und Endsignal Gleisbereich ohne unabhängigen Bahnkörper
Diese Tafeln waren teilweise ab 2001 im Signalreglement enthalten (siehe auch die Beschreibung bei den Geschwindigkeitstafeln) und werden auch auf anderen Bahnlinien eingesetzt. Das Vorsignal scheint es aber nur auf der Seetalbahn zu geben.

Tramsignale

In den Gleisbereichen ohne unabhängigen Bahnkörper erfolgt die Signalisierung mit Tramsignalen (T-Signalen).


Tramsignal Halt
Mast

Halt
Verkehrsregelungsanlage für den Strassenverkehr zeigt grün oder ist dunkel.


Tramsignal Frei
Mast

Frei
Verkehrsregelungsanlage für den Strassenverkehr zeigt rot.


Tramsignal Vorsicht
Mast

Vorsicht
Verkehrsregelungsanlage für den Strassenverkehr ist gestört und/oder zeigt gelb blinkendes Licht.


Tramsignal dunkel
Mast

Tramsignale mit weißem Ring sind von einem Stellwerk abhängig. An solchen Signelen darf im Störungsfall nur nach quittungspflichtiger Verständigung durch den Fahrdienstleiter vorbeigefahren werden. Bei Tramsignalen ohne weißen Ring darf der Lokführer von sich aus vorbeifahren (ohne Verständigung). In beiden Fällen darf der nachfolgende Bahnübergang nur im Schrittempo unter Abgabe von Achtungsignalen befahren werden, wobei nötigenfalls vor dem Bahnübergang anzuhalten ist.

(Letzte Änderung: 30.06.2003)

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