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Auf der Seetalbahn trat zum Fahrplanwechsel am 15.12.2002 ein spezielles Betriebsreglement in Kraft, das teilweises Fahren auf Sicht und Signalisierung mit Tramsignalen vorsieht.
Diese Bereiche müssen auf Sicht befahren werden. Sie werden mit den folgenden Tafeln gekennzeichnet:
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Vor-, Anfangs- und Endsignal Gleisbereich ohne unabhängigen Bahnkörper
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In den Gleisbereichen ohne unabhängigen Bahnkörper erfolgt die Signalisierung mit Tramsignalen (T-Signalen).
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Halt
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Frei
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Vorsicht
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Tramsignale mit weißem Ring sind von einem Stellwerk abhängig. An solchen Signelen darf im Störungsfall nur nach quittungspflichtiger Verständigung durch den Fahrdienstleiter vorbeigefahren werden. Bei Tramsignalen ohne weißen Ring darf der Lokführer von sich aus vorbeifahren (ohne Verständigung). In beiden Fällen darf der nachfolgende Bahnübergang nur im Schrittempo unter Abgabe von Achtungsignalen befahren werden, wobei nötigenfalls vor dem Bahnübergang anzuhalten ist. |
(Letzte Änderung: 30.06.2003)
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