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Signale für Weichen

Weichensignale

 
gerade

links

rechts

§ 21 (1)
Einfache und Bogenweichen, von der Spitze gesehen.

 
[ew_gerade.gif]

[ew_vonkurve.gif]

[ew_vonkurve.gif]

§ 21 (1)
Einfache und Innenbogenweichen, vom Herzstück gesehen.

   
[abw_vonlinks.gif]

[abw_vonrechts.gif]

§ 21 (2)
Außenbogenweichen, vom Herzstück gesehen.


von links nach rechts

von rechts nach links

l->l

r->r

§ 21 (3)
Doppelte Kreuzungsweichen.

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Weichengewicht

Das Weichengewicht von mechanischen Weichen kann folgende Kennzeichungen tragen:


Weichensignal: gerade
Weichengewicht schwarz/weiß
Das Weichengewicht ist schwarz-weiß angemalt. In der Grundstellung ist die schwarze Hälfte dem Erdboden näher (»Dreck zu Dreck«).

Weichensignal: gerade
Weichengewicht grau
Bei Weichen ohne Grundstellung ist das Stellgewicht grau. Solche Weichen sind selten.

Weichensignal: gerade
Weichengewicht mit A
Weichen von Anschlußbahnen und Ladegleisen, die von Bahnfremden gestellt werden dürfen sind mit einem »A« gekennzeichnet.

Weichensignal: gerade
Weichengewicht: schwarz/rot-weiß-rot
Weiche ohne Spitzenverschluß. Solche Weichen müßen beim Spitzbefahren besonders gesichert werden (z.B. durch Niederdrücken des Stellgewichtes oder das Anbringen von Zungenfestlegern). Solche Weichen sind sehr selten und nur in Nebengleisen oder auf Schmalspurbahnen anzutreffen.

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Grenzmarken

Grenzmarken kennzeichnen bei zusammenlaufenden Gleisen (Weichen, Drehscheiben) die Stelle bis zu der Fahrzeuge auf beiden Gleisen sich nicht gegenseitig behindern.

Bei Normalspurbahnen genügte dazu in der Vergangenheit ein Mindestgleisabstand von 3,5 m. Neue Arbeitsschutzrichtlinien (z.B. Schutz von auf dem Fahrzeug mitfahrenden Verschiebern) fordern jedoch einen Freiraum von mindestens 0,5 m zwischen Fahrzeugen auf zusammenlaufenden Gleisen. Dadurch ergibt sich ein neuer Mindestgleisabstand von 3,9 m.

Diejenigen Grenzmarken, bei denen der Sicherheitsabstand von 0,5 m (noch) nicht eingehalten wird, werden mit einem roten Streifen in der Mitte gekennzeichnet (markierte Grenzmarke).

Bei Verschubgrenzmarken muß immer wie bei markierten Grenzmarken verfahren werden.

In Bahnhöfen mit älteren Sicherungsanlagen, wo Fahrstraßen mit Hilfe von Isoliergleisabschnitten aufgelöst werden (nicht zu verwechseln mit Gleisstromkreisen zur Gleisfreimeldung) werden die Grenzmarken am Ende des isolierten Abschnittes platziert (nötigenfalls wird die Grenzmarke halbiert und versetzt angeordnet). Um beim Verschub trotzdem die gesamte Gleislänge ausnützen zu können wird zusätzlich eine Verschub-Grenzmarke vorgesehen.


Grenzmarke

Grenzmarke § 36 (31)


Grenzmarke

Markierte Grenzmarke (Nicht in der DV V2, Ausgabe 1996 enthalten)


geteilte Grenzmarke

geteilte Grenzmarke

Grenzmarke § 36 (33)
Hier in der halbierten Version.


Verschubgrenzmarke

Verschub-Grenzmarke § 36 (34)


Grenzmarke für Rollwagenverkehr

Grenzmarke für Rollwagenbetrieb DV V7 § 6 (2)
Auf Schmalspurbahnen liegt die Grenzmarke bei einem Gleisabstand von 2,8 m. Werden auf einer Schmalspurbahn Normalspurwagen (auf Rollwagen) befördert, gibt es zusätzliche, rot gestrichene Grenzmarken bei einem Gleisabstand von 3,5 m (beide Gleise für Rollwagenbetrieb zugelassen) bzw. 3,2 m (nur ein Gleis für Rollwagenbetrieb zugelassen).

Beispiele nach alter Vorschrift (3,5 m Mindestgleisabstand)

In den Zeichnungen bezeichnet der Pfeil die Stelle, wo der Gleisabstand 3,5 m beträgt.

Normale Anordnung.
Beispiel Grenzmarke
Isolierschienen
Beispiel Grenzmarke
Grenzmarke wegen Lage der Isolierschienen (rot markiert) verschoben. Zusätzliche Verschub-Grenzmarke.
Beispiel Grenzmarke Unterschiedliche Lage der Isolierschienen mit geteilter Grenzmarke.
Schmalspurbahnen mit Rollbockverkehr
Beispiel Grenzmarke Schwarze Grenzmarke für Schmalspurfahrzeuge, rote Grenzmarke für Normalspurwagen.

Beispiele nach neuer Vorschrift (3,9 m Mindestgleisabstand)

Beispiel markierte Grenzmarke

Bei markierten Grenzmarken muß beim Abstellen von Fahrzeugen ein Abstand von 6 m zur Grenzmarke eingehalten werden. Befindet sich im Bereich der Grenzmarke ein Haupt-, Schutz- oder Verschubsignal so dürfen Fahrzeuge bis zu diesem Signal aufgestellt werden (die Kennzeichnung der Grenzmarke kann dann entfallen).

Beispiel Grenzmarke  

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Weichenüberwachungssignal


Trapeztafel

Weichenüberwachungssignal

Mast

Trapeztafel

Weichenüberwachungssignal

Mast

Weichenüberwachungssignal - Lichtsignal § 21 (4)
Dieses Signal wird in Bahnhöfen mit Rückfallweichen verwendet. Es zeigt die Grundstellung aller spitz befahrbaren Rückfallweichen an. Es befindet sich unter der Trapeztafel mindestens in Bremswegentfernung vor der ersten befahrenen Rückfallweiche.





Weichenüberwachungssignal - Formsignal § 21 (6)
Dieses Signal wird für normale Weichen (nicht Rückfallweichen!) verwendet. Es wird nur bei defekter Weiche verwendet. In diesem Fall muß die Weiche versperrt werden, was manchmal der Lokführer durchführt. Nach dem Versperren der Weiche klappt das Weichenüberwachungssignal auf und zeigt die gesicherte Endlage an (nicht die Stellung - diese geht aus dem Weichensignal hervor).

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Stern & Hafferl: Rückfallweichen-Überwachungssignal

Dieses Signal ist in Bremswegentfernung zur ersten Weiche aufgestellt. Für Verschubfahrten können zusätzliche Zwergsignale direkt bei der Weiche vergesehen werden.









Das weiße Licht zeigt an, daß die Weiche spitz befahren werden darf.

(Letzte Änderung: 09.03.2003)

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