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Ersatz- und Vorsichtssignal


Ersatzsignal
Mast

Ersatzsignal § 13 (30)
Vorbeifahrt am haltzeigenden Haupt- oder Schutzsignal erlaubt.


Ersatzsignal am Signalnachahmer
Mast

Ankündigung des Ersatzsignals an einem Signalnachahmer.


Vorsichtssignal
Mast

Vorsichtssignal § 13 (36)
Wie Ersatzsignal, aber Fahrt auf Sicht bis zum nächsten Hauptsignal.

Das Ersatzsignal wird verwendet, wenn das Hauptsignal nicht auf frei gestellt werden kann (z.B. wegen eines Defekts oder wegen Bauarbeiten am Stellwerk). Dabei muß sichergestellt sein, daß der Abschnitt bis zum nächsten Hauptsignal frei ist.

Da das Ersatzsignal keine Geschwindigkeitsinformation beinhaltet gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h im anschließenden Weichenbereich. Bei Blocksignalen ohne anschließenden Weichenbereich wäre diese Beschränkung nicht nötig, trotzdem muß zumindest die Zugspitze mit 40 km/h am Signal vorbeifahren. Grund: ein ''Halt'' zeigendes Signal muß mit gedrückter Befehlstaste passiert werden - dabei wird eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h überwacht.

Beim Vorsichtssignal muß der Lokführer im Unterschied zum Ersatzsignal mit einem bestzten Blockabschnitt rechnen und daher auf Sicht fahren. Das Vorsichtssignal wird dort verwendet, wo das Freisein von Gleisen im Störungsfall nicht festgestellt werden kann (z.B. in Fernsteuerbereichen).

(Letzte Änderung: 21.03.2003)

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