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Bremse anlegen § 27 (2) |
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Bremse lösen § 27 (3) |
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Bremsprobe beendet § 27 (4) |
Bremsprobesignale können auch mit Handsignalen (hier nicht beschrieben) oder durch mündlichen Befehl (direkt oder über Funk) gegeben werden.
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Abfahrt
§ 28 (6)
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Das Abfahrtsignal kann auch folgendermaßen gegeben werden ...
Um die Texte nicht zu verkomplizieren wird hier nur vom Ausfahrsignal gesprochen. Korrekt müßte es »das nächste vom Zug erreichte Haupt- oder Schutzsignal« heißen.
Das Signal Abfahrt darf nur bei freizeigendem Ausfahrsignal gegeben werden. Falls das Ausfahrsignal vom Bahnsteig aus nicht eingesehen werden kann wird eines der hier gezeigten »Signale« verwendet (es handelt sich aber [noch?] nicht um Signale im Sinne der DV V2).
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Zugführerabfertigungsmeldelampe (ZAML)
(Nicht in der DV V2, Ausgabe 1996 enthalten)
Die hier gezeigte Ausführung hat zwei Lampen. Die obere Lampe leuchtet und zeigt damit die Fahrtstellung des Ausfahrsignals für das linke Gleis an (entsprechend dem schwarzen Pfeil). |
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Zustimmungsmeldelampe (ZML)
(Nicht in der DV V2, Ausgabe 1996 enthalten)
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Vorrücken
(Nicht in der DV V2, Ausgabe 1996 enthalten)
Die hier gezeigte Tafel informiert die Zugmannschaft, daß in dieser Betriebsstelle »Vorrücken« angewandt wird. |
(Letzte Änderung: 9.11.2002)
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