AW: [stvkr-a-fotos] [OT] Raetsel

Gerald S. schrieb:

Hannes:

>> Was bedeutet, dass das Tempo 50 in diesen Ortschaften nicht gilt, auch
>> wenn die Tafel an einem Fahrradweg aufgestellt ist.

>Ja, und nein.

>Du kannst eine ev. Verwaltungsstrafe anfechten, wenn du nachweisen
>kannst, dass du in den Ort auf dieser Straße eingefahren bist und
>folglich keine gültige Ortstafel gesehen hast. Das dürfte dir bei einem
>Radweg schwer fallen...

In einem Verwaltungsstrafverfahren muss ich nichts nachweisen, sondern nur
glaubhaft machen. Wenn ich es nachweisen kann, dann ists halt besser. Ich
hatte vor Jahren eine Anzeige mit Androhung der Abschleppung in einer
bergabführenden Gasse mit einem VW-Bus, Hinterradantrieb. Ich bin halb im HV
gestanden und vor mir ein anderes Auto im HV.

Ich habe behauptet, dass ich beim Einparken bis an das Auto herangefahren
bin um dann zurückzuschieben, dies auf Grund von Schnee- und Eisglätte
misslang und ich daher nicht mehr wegfahren konnte. Ich habe somit nicht
gehalten, sondern angehalten.
Ich musste nicht nachweisen, dass ich das gemacht habe, die Behauptung war
glaubhaft und das Verfahren wurde eingestellt.

Außerdem: Wenn du in einen Verkehrsunfall verwickelt bist, hilft dir das
gar nichts mehr, denn du musst auf jedem Fall der Verkehrs- Straßen- und
Witterungssituation angepasst fahren, und als Führerscheininhaber bist
du geprüft darin, ein Ortsgebiet an Hand z.B. "der geschlossenen
Siedlungsbauweise" zu erkennen.

Ich bin geprüft darin, ein Ortsgebiet an Hand der Ortstafel zu erkennen. Die
geschlossene Siedlungsbauweise muss noch nicht ein Ortsgebiet im Sinne der
StVO bedeuten. Allerdings darf ich dort nicht unbedingt 100 fahren, das kann
mir bei einem Unfall zur Last gelegt werden. Wegen Übertretung der
Höchstgeschwindigkeit kann ich nicht belangt werden, da ist der VwGH
dagegen, er hat in einem analogen Fall (Polizei hat vor einer Kurve
Lasermessungen gemacht, 100 erlaubt, Polizei meinte, dass 70 zu schnell
seien für die Kurve. Alle Anzeigen sind baden gegangen.

Hannes

Hannes