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Auf einigen Nebenbahnen haben sich Formsignale bis heute erhalten.
Eine Besonderheit zeitgenössischer österreichischer Formsignale ist, daß es keine speziellen Nachtsignale (mehr) gibt. Die Laternen für die früheren Nachtsignale wurden abmontiert und die Signalarme und -scheiben mit rückstrahlenden Belägen ausgerüstet. Die Nachtzeichen der Hauptsignale waren die gleichen wie bei den Lichtsignalen. Formvorsignale zeigten in der Nacht ein gelbes Licht (Vorsicht) oder ein grünes Licht (Hauptsignal frei).
Formvorsignale können nicht zwischen ''Hauptsignal frei'' und ''Hauptsignal frei mit Geschwindigkeitsbeschränkung'' unterscheiden. Daher ist im Buchfahrplan vermerkt, ob die Einfahrt mit Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt. Wenn die Einfahrt ausnahmsweise mit verminderter Geschwindigkeit erfolgen soll, muß der Lokführer mit einem schriftlichen Befehl verständigt werden. Ist das nicht möglich wird das Einfahrvorsignal in der Stellung »Vorsicht« belassen.
Vorsignal |
Hauptsignal |
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Vorsicht
§ 6 (1) |
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Halt § 4 (1) |
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Hauptsignal frei
§ 6 (3), § 6 (5) |
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Frei
§ 4 (3) |
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Frei mit 40 km/h § 4 (7) |
(Letzte Änderung: 17.11.2002)
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