[stvkr-a-fotos] Re: [W] Rückwärtsfahren mit Type E1

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Bernhard Vogl:

> Obwohl das für mich sehr interessant ist, kann ich mir alles das als
> "Laie" irgendwie noch nicht so ganz vorstellen, wie so ein Rückwärtsfahren
> jetzt wirklich legal abläuft, daher ersuche ich um Besprechung eines
> Beispiels:
>
> Angenommen ein Zug der Type E1 mit Beiwagen der Type c, in dem sich ein
> Fahrer, ein Triebwagen-Schaffner und ein Beiwagen-Schaffner befindet
> (Nehmen wir mal der einfachheithalber an, dass Triebwagen und Beiwagen
> noch mit Schaffner-Platz und allen sonstigen Schaffner-Einrichtungen
> ausgestattet sind), fährt ein Stück rückwärts (mitten im Linienbetrieb),
> weil eine falsch eingestellte Weiche zu spät bemerkt wurde.
>
> Wie läuft das ab? Welcher der 3 Bediensteten (Fahrer, Triebwagen-Schaffner
> und Beiwagen-Schaffner) begibt sich an welche Position? Wann wird welcher
> Hebel oder Schalter betätigt und wann wird welches Signal gegeben?
>
> (Ich weiß, die Annahme mit Schaffner-Plätzen in Triebwagen und Beiwagen,
> dia auch alle besetzt sind, ist heute leider utopisch, aber da die Type E1
> ja ursprünglich auf Betrieb mit Schaffner ausgelegt war, interessiert mich
> trotzdem mehr, wie es unter diesen angenommenen Voraussetzungen ablaufen
> würde.)
>

Jetzt spinne wir das ganze noch weiter und begeben uns zum Ursprung, nämlich
zu einem K+kx+kx-Dreiwagenzug (kann natürlich auch irgendein anderer
schaffnerbestzter Dreiwagenzug sein). Dabei ist zu beachten, daß außer dem
vom Baron schon erwähnten Umstand, ob sich der Zug auf einer öffentlichen
Verkehrsfläche oder auf eigenem Bahnkörper befindet, auch noch zwei
verschiedene Arten der Rückwärtsbewegung vorkommen: Das Rückwärtsfahren,
definiert als Zurückfahren auf maximal Zuglänge und das Fahren auf dem
falschen Gleis, das ist über größere Strecken als die Zuglänge. Dazu zwei
Zitate aus der Fahrerfachschule von 1960:

Rückwärtsfahren

Rückwärtsfahren, ohne den Fahrschalter zu wechseln, ist im Verkehr nur auf
Zuglänge gestattet. Die Fahrgäste können im Wagen verbleiben.

Ist der Fahrer gezwungen, aus irgendeinem Grunde zurückzufahren (z. B.
Weiche überfahren), so gibt er dem Zugführer das "Rufsignal" und verständigt
ihn davon. Der Zugführer eilt sofort unter Abgabe des Signals 4 an das
Zugende, hält den Folgezug und Fahrzeuge auf. Sodann schreitet der Zugführer
den Abstand ab und gibt denselben dem Fahrer durch Zuruf bekannt. Dann
stellt er sich hinten seitlich so auf, daß er die Fahrbahn übersieht und
auch vom Fahrer gesehen wird und gibt die nötigen Verschubsignale.

Ist die Sicherheit in Bezug auf die Verkehrslage bzw. Streckenverhältnisse
nicht gegeben, hat ein Beiwagenschaffner über Weisung des Zugführers dessen
Verschubsignale an den Fahrer zu vermitteln.

Erhält der Fahrer das Verschubsignal "Vorwärts", so überzeugt er sich, wer
es gegeben hat, stellt den Umkehrhebel nach rückwärts und fährt mit der
ersten Fahrstufe und angezogener Handbremse zurück. Hört der Fahrer das
Verschubsignal "Halt" oder ist er genügend weit zurückgefahren, sodaß die
Weiche gestellt werden kann, schaltet er aus und stellt sofort den
Umkehrhebel in die Stellung "Vorwärts". Er überzeugt sich von der Plattform
aus von der richtigen Stellung des Stromabnehmers und stellt die Weiche.

Fahren auf falschem Gleis

Unter "Fahrt auf falschem Gleis" versteht man das Rückwärtsfahren eines
Zuges auf mehr als eine Zuglänge.Muß eine Fahrt auf falschem Gleis
durchgeführt werden, so hat der Fahrer den Zugführer und dieser die
Beiwagenschaffner hievon zu verständigen. Die Fahrgäste werden höflich
ersucht, auszusteigen. Dann löst der Zugführer den Fahrer bei der
angezogenen Handbremse ab.Der Fahrer nimmt sämtliche Fahrgeräte und wechselt
den Fahrerplatz. Erst wenn dieser vom Fahrer besetzt wurde,darf der
Zugführer seinen weitweren Obliegenheiten nachkommen. Der Zugführer (jetzt
Schlußmann) geht vor dem Zug und sichert die Weiterfahrt. Der bisherige
Schlußmann wird Deckmann, besetzt die nunmehrige Zugspitze und gibt die
nötigen Verschubsignale (hör- und sichtbar). Der erste Beiwagenschaffner
besetzt die nunmehrige vordere Plattform seines Beiwagens und gibt die
Verschubsignale weiter. Die Verschubsignale sind bei geöffneten Schubtüren
zu geben.

Die Fahrgeschwindigkeit darf die Geschwindigkeit des Vorgehenden nicht
überschreiten.

Ist die Strecke anderweitig gesichert (durch Kontroll- bzw. Polizeiorgane),
kann die Geschwindigkeit erhöht werden. (Höchstens 18 km/h bei günstigen
Verhältnissen.)

Zitat Ende.

Dazu gibt es vier Illustrationen, die ich ebenfalls mitschicke. Ich hoffe,
daß ihr die Bilder den jeweikligen Textstellen zuordnen könnt.

LG, Karl

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