AW: [stvrkr-a-fotos] Pro und Contra Schaffner (war: Praterstern 1977)

Bernhard Vogl:

>> War sooo schoen damit zu Fahren. Bis auf die Schaffner. die ständig
>> kontroliert haben. Heute unvorstellbar, aber Schwarzfahren konntest Du
>> damals nicht.

Ständig kontrolliert? Du hast deinen Fahrausweis einmal vorgezeigt, und das war's. Das war übrigens etwas, was ich immer bewundert habe - auch in den Wagen ohne Schaffnerplatz (A,B,K,L,M), an die ich mich noch gut erinnern kann, haben die meisten Schaffner ziemlich genau gewußt, wer schon kontrolliert wurde, und wer nicht. Und das auch in der Stoßzeit, wenn der Wagen bummvoll war!

Außerdem - was ist daran so schlecht, wenn Schwarzfahren nicht möglich ist?

> Wenn Du wirklich nur versehentlich vergessen hast, einen Fahrschein
> mitzunehmen, dann hast Du damals nur den Preis für den Fahrschein zahlen
> brauchen, heute hingegen sind dafür 62 Euro fällig, falls Du durch einen
> Kontrollor erwischt wirst. (auch wenn Du wirklich nur den Fahrschein
> vergessen hast.)

Bei Fahrscheinen weiß ich's nicht, aber bei Zeitkarten ist es nicht so. Ist mir selbst einmal passiert: Jahreskarte vergessen: Adresse wird aufgeschrieben (dh., man braucht einen Lichtbildausweis), und man bringt die Zeitkarte innerhalb ein oder zwei Tagen nach (bei mir war's noch die Rahlgasse, heute wird's wohl Erdberg sein), und das Ganze ist erledigt.

> Und wenn heute ein Stempel-Automat falsch eingestellt ist (und das kommt
> vor, siehe z. B. Straßenbahnjournal!), dann zahlst Du die 62 Euro, ohne
> etwas dafür zu können.

Sicher nicht. Der Kontrollor ist verpflichtet, bei allen Entwertern zuerst "Proben" mit eigenen Testfahrscheinen zu ziehen, diese Proben auf Richtigkeit zu überprüfen und dann erst die Fahrausweise zu kontrollieren. Ich komme als Jahreskartenbesitzer nicht in diese Situation, aber ich würde, wenn ich einen Fahrschein ordnungsgemäß entwertet habe, sicher nichts dafür zahlen, wenn der Stempelapparat falsch eingestellt ist. Zivilrechtlich gesehen glaube ich außerdem, daß den Kontrollor hier die Beweispflicht trifft - wenn er behauptet, daß du mit einem falschen/alten Fahrschein unterwegs bist, muss er das auch beweisen - und der Aufdruck ist eben, wie sich gezeigt hat, kein schlüssiger Beweis.

> Außerdem hat der Schaffner ja auch bei der Information der Fahrgäste
> wertvolle Dienste geleistet.
>
> Der Schaffner konnte auch besser Fahrgäste, die von hinten hinzugeeilt
> kamen (und die der Fahrer gar nicht sehen kann) einsteigen lassen.
>
> Er half auch Leuten mit Kinderwagen und gebrechlichen Personen beim
> Einsteigen. Dass solche Fahrgäste in der Tür "eingezwickt"
> wurden, konnte während der Schaffner-Ära auch nicht passieren.

Naja, auch das ist passiert - wenn nämlich Leute bei Türen eingestiegensind, wo es damals noch verboten war. Habe ich in einem E1 selbst erlebt: jemand will bei Tür 2 einsteigen und wird prompt eingezwickt. Aber schon klar: der Betreffende war selber schuld.

> Somit kann ich Deine Abneigung gegen die Schaffner keineswegs teilen.
>
> Ich bedaure es, so spät geboren zu sein, dass ich die Schaffner fast nicht
> mehr erlebt habe.

Ja, es war eine schöne Zeit - wie singt Wolfgang Ambros so passend in "Schaffnerlos": "Du kannst der Knecht sein von die Fahrgäst' - oder der Herr"...

LG, Ferry
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Ing. Ferry Bolhar-Nordenkampf
A-1010 Vienna / AUSTRIA
E-mail: bol@adv.magwien.gv.at

"Wenn hier einer schuld ist, dann immer nur der Computer."

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