andreas_rene_klement schrieb:
> Übrigens: es betrifft nur die Bushaltestellen,
> da die Haltestellentafeln der Tramway natürlich
> nicht unter das KflG fallen (in der StrabVO habe
> ich auf die Schnelle nix gefunden).
Laut StrabVO gelten die selben H-Tafeln. Allerdings ist dort vorgesehen,
dass die neue Vorschrift nur für neue Betriebe bzw. bei wesentlichen
Änderungen der Betriebsvorschriften erfüllt werden muss.
Grüße, Gerald